Informationen zur Barrierefreiheit
Stand: 11. Juli 2026
1. Geltungsbereich und Dienstleistung
Diese Informationen betreffen die mobile Anwendung Plato und die Website joinplato.app. Plato ermöglicht Verbrauchern die Verwaltung von Rezepten, Essensplänen und Einkaufslisten sowie, je nach Version, den Abschluss eines Premium-Abonnements. Soweit Plato als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fällt, werden diese Informationen gemäß Anlage 3 BFSG bereitgestellt.
2. Zugänglichkeit unserer digitalen Angebote
Quiet Day Ventures UG (haftungsbeschränkt) hat den Anwendungsbereich geprüft und nimmt für die von ihr erbrachten Dienstleistungen die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG in Anspruch. Unabhängig davon verbessern wir die Zugänglichkeit fortlaufend und bearbeiten gemeldete Barrieren.
3. Feedback und Kontakt
Wenn du auf eine Barriere stößt oder Informationen in einer besser zugänglichen Form benötigst, schreibe uns an hello@joinplato.app. Bitte nenne, wenn möglich, dein Gerät, Betriebssystem, die betroffene Funktion und eine kurze Beschreibung. Wir prüfen die Mitteilung und antworten dir so bald wie möglich.
4. Zuständige Marktüberwachung
Für die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständig.